Laut der Energiesparverordnung ist jeder Immobilieneigentümer dazu verpflichtet, schon bei der Besichtigung durch einen Interessenten einen Energieausweis vorzulegen. Wir haben für Sie zusammengetragen, welche Informationen im Energieausweis stehen und worauf Sie als Käufer achten sollten.
Energieausweis
Hilfe bei der energetischen Einschätzung einer Immobilie
Inhalte Energieausweis
Der Energieausweis beinhaltet Informationen bezüglich der energetischen Qualität eines Gebäudes und wird für zehn Jahre ausgestellt. Er ist notwendig, wenn es um einen Neubau, den Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie geht. Damit Sie als Käufer ausreichend Informationen zur Energieeffizienz erhalten, wurden verschiedene Kriterien festgelegt, die dabei helfen, den energetischen Zustand einer Immobilie zu beurteilen. Mithilfe der zentralen Energieverbrauchswerte wird die Immobilie einer Effizienzklasse zwischen A+ und H auf einer Farbskala zugeordnet. Dabei gilt die Regel: Je weiter hinten der Buchstabe im Alphabet liegt, desto höher ist der Energieverbrauch des Objekts. Ist dieser zu hoch, sollten Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Pflichtangaben für Immobilienanzeige
Bestimmte Angaben müssen berets in der Immobilienanzeige enthalten sein. Diese sind in der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) festgelegt:
- Baujahr der Immobilie
- bedarfs- oder verbrauchsorientierter Energieauswe
- Endenergiebedarf oder Energieverbrauchswert der Immobilie
- Effizienzklasse der Immobilie (Angabe nur notwendig bei Energieausweis mit Effizienzklasse)
- Energieträger für die Heizung
Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis
Man unterscheidet zwischen zwei Energieausweisen. Der Verbrauchsausweis basiert auf den Heizungs- und Warmwasserabrechnungen aller Wohneinheiten eines Gebäudes. Berechnungsgrundlage sind die Werte der letzten drei Jahre. Er gilt für ein ganzes Haus und lässt sich nicht für eine einzelne Wohnung ausstellen. Der Energiebedarfsausweis enthält fachlich geprüfte Daten rund um den Gebäudezustand. So sind zum Beispiel der Primärenergiebedarf und die energetische Qualität der Gebäudehülle Bestandteile des Bedarfsausweises. In den sonstigen Angaben finden sich Informationen zur Nutzung alternativer Energieversorgungssysteme, sowie zu Lüftungskonzepten wie Fenster- oder Schachtlüftung. Anhand dieser Informationen können Sie als Käufer die zu erwartenden Heiz- und Modernisierungskosten einschätzen.
Energieausweise vergleichen
Berücksichtigen Sie beim Verbrauchsausweis, dass die Angaben auf den Heizgewohnheiten der Bewohner basieren. Diese können stark variieren. Der Energiebedarfsausweis wird von einem Energieberater erstellt und gilt in der Regel als aussagekräftiger. Zudem enthält jeder Energieausweis Vergleichswerte der Endenergie. Dort sind Durchschnittswerte anderer Gebäude aufgeführt, die Ihnen eine grobe Orientierung zur Einordnung der Werte geben.
Häufig gestellte Fragen
Den verbrauchsorientierten Energieausweis können Sie bei Ihrem Energieversorger beantragen, den bedarfsorientierten Energieausweis zum Beispiel bei einem Architekten, Ingenieur oder Heizungsbauer. Für den bedarfsorientierten Energieausweis ist Anbieter mit Zusatzausbildung als Energieberater optimal. Gerne unterstützen Sie unsere Immobilienexperten bei der Beantragung eines Energieausweises.
Welcher Ausweis für Sie verpflichtend ist, hängt von Ihrer Immobilie ab. Bei energetisch unsanierten Immobilien mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist der bedarfsorientierte Energieausweis (Bedarfsausweis) Pflicht. Ansonsten reicht der Verbrauchsausweis.
Verbrauchsausweis:
- Abrechnungen der Energiekosten der vergangenen drei Jahre
- Fotos vom Gebäude
- Angaben zu Leerstand
Bedarfsausweis:
- Grundrisse, Ansichten, Schnitte des Gebäudes
- Abrechnungen der Energiekosten der vergangenen drei Jahre
- Baubeschreibung und Fotos vom Gebäude
- ggf. Unterlagen zu vorgenommenen Modernisierungen
- Schornsteinfeger-Protokoll der Abgasmessung
Hinweis: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung etwa durch einen Energieberater nicht ersetzen.