Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fordert ab dem 9. August 2021 bei Bar-Einzahlungen ab 10.000 Euro Herkunftsnachweise über den Einzahlungsbetrag. Daher sind wir dazu verpflichtet, bei Einzahlungen ab 10.000 Euro Nachweise über die Herkunft zu verlangen – in Form aussagekräftiger Belege. Dies gilt für Bargeld, Sorten und auch Edelmetalle und auch bei Einzahlungen in mehreren Teilbeträgen, wenn die Summe der Teilbeträge 10.000 EUR oder mehr beträgt.
Nachweispflicht für Bareinzahlungen ab 10.000 Euro
Aussagekräftige Belege als Herkunftsnachweis notwendig
Folgende Belege sind nach Auskunft der BaFin beispielsweise geeignet:
- aktueller Kontoauszug Ihres Kontos bei einer anderen Bank, aus dem die Barauszahlung hervorgeht
- Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank
- Sparbuch, aus dem die Barauszahlung hervorgeht
- Verkaufs- und Rechnungsbelege (z. B. Belege zu einem Auto- oder Edelmetallverkauf)
- Quittungen über Sortengeschäfte
- letztwillige Verfügung, Testament, Erbschein oder ähnliche Erbnachweise
- Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen.
Bitte beachten Sie, dass Kreditinstitute im Falle von fehlenden oder nicht ausreichenden Nachweisen die Meldeverpflichtungen des Geldwäschegesetzes, insbesondere nach § 43 Geldwäschegesetz, zu beachten haben.
Nähere Informationen zur neuen Nachweisverpflichtung finden Sie hier:
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