Einlagensicherheit

So wird Ihr Geld geschützt

Gesetzliche Mindestanforderungen zum Schutz Ihrer Einlagen

„Eine sichere Bank“ – das ist der Wunsch vieler Anleger, wenn sie ihrer Bank das eigene Ersparte anvertrauen. Die Finanzkrise 2008 hat dieses Vertrauen – nach dem Wanken großer, auch deutscher Banken – stark erschüttert. Als Reaktion darauf wurde gesetzlich stark nachgebessert und die Mindestanforderungen für die Einlagensicherung von Geldinstituten europaweit harmonisiert: danach wurden Kundeneinlagen bis zu 100.000 Euro gesetzlich geschützt. Sollte eine Bank in Schieflage geraten, erhält der Kunde sein Geld vom Sicherungssystem ersetzt.

Zusätzlicher Schutz durch Zusammenschluss der Genossenschaftsbanken

Über diese gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 Euro hinaus sind Ihre Einlagen durch eine zusätzliche, freiwillige Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) geschützt. In diesem System unterstützen sich über 1.000 Genossenschaftsbanken in Deutschland gegenseitig, um Insolvenzen zu vermeiden und insbesondere so die Kundeneinlagen zu schützen.

Seit dem Bestehen der Sicherungseinrichtung der genossenschaftlichen Banken, also mittlerweile seit über 80 Jahren, hat noch nie ein Kunde einer angeschlossenen Bank einen Verlust seiner Einlage erlitten, Einleger mussten noch nie entschädigt werden, und es hat noch nie eine Insolvenz einer angeschlossenen Bank gegeben.

Mehr über den Schutz Ihrer Anlagen, den gesetzlichen Regelungen und zur Stabilität unseres Hauses erfahren Sie bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, oder unter den nachfolgenden Links.